Text 2. Gesellschaftsunternehmen — КиберПедия 

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Text 2. Gesellschaftsunternehmen

2020-06-02 153
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Die Unternehmen unterscheiden sich durch die Anzahl der beteiligten Personen, die Mitarbeit der beteiligten Personen, die Finanzierung, die Gewinnverteilung, die Haftung, die Rechtsform.

Die Unternehmen können als Einzel- oder Gesellschaftsunternehmen geführt werden. Steht die persönliche Mitarbeit und Haftung im Vordergrund, spricht man von Personengesellschaften. Haften die Gesellschafter dagegen nur mit ihrer Kapitaleinlage und wirken sie bei der Geschäftsführung nur durch gewählte Vertreter, z.B. Vorstand, Aufsichtsrat u.a. mit, so nennt man diese Gesellschaft Kapitalgesellschaft.

Die Einzelfirmen werden ins Handelsregister eingetragen und haben einen eigenen Namen. Zu den Einzelfirmen gehören auch die Umsatzhandwerker: z.B. Bäcker, Metzger und andere. Sie haften mit ihrem gesamten Vermögen und mit ihrem Privatvermögen.

Zu den Personengesellschaften gehören die stille Gesellschaft, die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft.

Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (die GmbH) und die Aktiengesellschaft (die AG).

Die stille Gesellschaft besteht nur aus zwei Personen und wird in den Handelsregister nicht eingetragen. Der stille Gesellschafter beteiligt sich mit seinen Einlagen an der Handelstätigkeit einer anderen Person für einen Teil des erwirtschafteten Gewinns.

Die offene Handelsgesellschaft stellt die Vereinigung von natürlichen und juristischen Personen für die Gründung einer Gesellschaft unter einem gemeinsamen Namen dar. Sie sollen in das Handelsregister eingetragen und tragen eine unbegrenzte Haftung auch mit dem Privatvermögen. Dazu gehören die Familienunternehmen.

Die GmbH ist eine sehr verbreitete Art des privaten Business in der BRD. Sie stellt eine juristische Person dar. Für die Gründung der GmbH soll ein notarieller Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Das Stammkapital beträgt 50 000 Euro. Die Stammeinlage jedes Gesellschafters soll mindestens 500 Euro betragen. Die Sacheinlagen sind auch möglich. Die Gesellschafter haften nur in Höhe ihres Anteils am Kapital. Die Hauptorgane der GmbH sind die Gesellschaftsversammlung, die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat.

Die Aktiengesellschaft (die AG) ist eine Rechtsform für die Großunternehmen. In der BRD nimmt die Zahl der AG ständig zu, weil der Wettbewerb immer wächst, und die Unternehmen brauchen feste und stabile Kapitalquellen. Solche Kapitalquellen können nur die Aktiengesellschaft geben. Die Eigentümer der AG sind auch die Aktionäre, die ihre Haftung in Höhe ihres Anteils am Grundkapital tragen. Laut dem Aktiengesetz beträgt eine Aktie 50 Euro. Die Höhe des Grundkapitals beträgt 100 000 Euro.

Die AG ist eine juristische Person und wird mindestens von
5 Aktionären gegründet. Die Aktionäre schließen eine Satzung. Laut dieser Satzung bekommt die AG den Namen, den Standort und den Gegenstand der Tätigkeit, den Nennwert und die Art der Gewinnverteilung.

Der Kurswert wird nach dem Angebot und Nachfrage auf der Aktienbörse gebildet. Die Hauptorgane der AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.

 

Texterläuterungen

die Aktiengesellschaft - акционерное общество

der Aufsichtsrat - наблюдательный совет

der Eigentümer - собственник

der Einzelkaufmann - единоличное предприятие

der erwirtschaftete Gewinn - полученная прибыль

die Geschäftsführung - руководство фирмой

die Gesellschaft - общество, компания

die Gesellschaft des privaten Rechtes - частная компания

die Gesellschaft des öffentlichen Rechtes mit beschränkter Haftung - общество с ограниченной ответственностью

der Gesellschafter - компаньон

die Gesellschaftsunternehmen - общественное предприятие

die Gesellschaftsversammlung - собрание учредителей

der Gesellschaftsvertrag - общественный договор

den Gesellschaftsvertrag abschließen - заключить общественный договор

die Gewinnverteilung - распределение прибыли

die Haftung - ответственность

die Hauptversammlung - общее собрание акционеров

die Kapitalgesellschaft - компания (например, акционерная)

die Kapitalquelle - источник капитала

die Kommanditgesellschaft - коммандитное товарищество

der Nennwert - номинальная стоимость

die offene Handelsgesellschaft - торговая компания

die Personengesellschaft - товарищество

das Privatvermögen - частная собственность

die Rechtsform - правовая форма

die Sacheinlage - имущественный вклад

die Satzung - устав

die Stammeinlage - основной вклад

die stille Gesellschaft - негласное (аноним.) товарищество

der Umsatzhandwerker - производитель-торговец

der Vorstand - правление

 

 

Text 3. Geld und Währung

Geld ist das in einer Volkswirtschaft allgemein verwendete Tauschmittel. Es dient als Zahlungsmittel, als Recheneinheit und als Wertaufbewahrungsmittel bzw. Wertspeicher. Man unterscheidet dabei das Bargeld, also Münzen und Noten, und das sog. Buch- oder Girogeld ['3i:ro-] (Gutachten auf Banknoten, die praktisch die gleichen Funktionen wie das Bargeld erfüllen). In modernen Industriegesellschaften vollzieht sich der größte Teil des Güteraustausches bereits bargeldlos durch Umbuchungen von verschiedenen Banknoten. Es gibt drei Kontenarten:

1) Girokonten, auf denen sich sog. Sichteinlagen befinden, die jederzeit in Bargeld umgewandelt werden können;

2) Festgeldkonten, auf denen Gelder für eine bestimmte Zeit festgelegt werden;

3) Sparkonten, auf denen sich Spareinlagen befinden, die langfristig festgelegt sind.

In der Bundesrepublik hat allein die Deutsche Bundesbank das Recht, Münzen und Noten auszugeben. Sie wird deshalb auch Zentral- oder Notenbank genannt. Gibt die Deutsche Bundesbank Noten und Münzen aus, spricht man von Geldschöpfung. Damit wird die nationale Geldmenge vergrößert. Fließen Noten und Münzen zur Bundesbank zurück, verringert sich die nationale Geldmenge - man spricht von Geldvernichtung. Zu den Geschäftsbanken/Kreditinstituten gehören die großen Kreditbanken (Deutsche Bank, Dresdner Bank), die in kommunaler Hand befindlichen Sparkassen und Girozentralen, die Kreditgenossenschaftsbanken (Sparkassen, Volksbanken) und alle anderen (auch alle privaten) Kreditinstitute. Die Aufgabe der Geschäftsbanken ist, die Spareinlagen der Haushalte als Kredite an die Unternehmen weiterzuleiten, damit diese ihre Investitionen tätigen können.

Während in Deutschland nur die Bundesbank berechtigt ist, Bargeld zu schaffen, kann Buchgeld auch von den Geschäftsbanken geschaffen werden. Somit haben diese die Möglichkeit, durch die Vergabe von Krediten die Geldmenge in der Volkswirtschaft zu verändern. Der Rahmen der Kreditvergabe aber wird wiederum nur von der Bundesbank festgelegt.

 

Texterl ä uterungen

das Buchgeld - наличные средства на счетах

festlegen - устанавливать, регламентировать

die Geschäftsbank - коммерческий банк

die Girozentrale - жироцентр (кредитные учреждения, выполняющие функции Центрального банка для сберегательных касс)

das Girogeld - безналичные деньги, средства безналичного расчета

das Konto - счет

die Kreditvergabe - предоставление кредита

die Sichteinlage - бессрочный вклад

die Umbuchung - перечисление на другой счёт

weiterleiten - передавать, переправлять

 

 


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