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Der Bundestag kontrolliert die Regierung

2017-11-28 460
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Zu den klassischen Aufgaben eines Parlaments in einem demokratischen Staat gehört die Kontrolle der Regierung. Diese Rolle wird naturgemäß vor allem von den Oppositionsfraktionen ausgefüllt, die über keine parlamentarische Mehrheit im Bundestag verfügen, aber auch von den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Die Kontrollfunktion des Parlaments hat sich in der Praxis bewährt: Ungeachtet der Mehrheitsverhältnisse verlässt kaum ein Gesetzentwurf der Bundesregierung die Aus schussberatungen ohne Änderungen.

Ein zentrales Moment der Kontrolle ist das Budgetrecht des Bundestages: Im jährlichen Haushaltsgesetz stellt der Bundestag Einnahmen und Ausgaben des Staates fest, der Bundesfinanzminister hat dem Parlament Rechnung zu

legen. Die Haushaltsdebatten sind zweifellos ein Höhepunkt des Sitzungsjahres. Aber bei allen Auseinandersetzungen im Plenum gilt: Die Regierungspolitik steht auf dem Prüfstand und muss sich gegenüber dem Parlament rechtfertigen.

Der Deutsche Bundestag hat eine ganze Fülle von Instrumenten, um Regierungsarbeit zu kontrollieren: Der einzelne Abgeordnete kann etwa schriftliche Fragen an die Regierung stellen, in den Regierungsbefragungen und Fragestunden des Bundestages müssen Regierungsvertreter den Abgeordneten direkt auf ihre Fragen antworten. Von diesem Fragerecht machen die Mitglieder des Bundestages auch regen Gebrauch.

Zudem können die Fraktionen des Bundestages die Regierung in „Kleinen“ und „Großen“ Anfragen zu schriftlichen Auskünften über bestimmte Themen auffordern. Die Antworten auf „Große“ Anfragen führen nicht selten zu parlamentarischen Debatten, in denen die Regierung Rede und Antwort stehen muss. Auch nutzen vor allem die Oppositionsfraktionen gern das Instrument der „Aktuellen Stunde“, um sich kritisch mit der Regierungspolitik auseinander zu setzen.

Als scharfes Mittel der Regierungskontrolle haben sich die Untersuchungsausschüsse erwiesen, die auf Antrag eines Viertels der Bundestagsmitglieder eingesetzt werden können. Dort können die Abgeordneten Regierungsvertreter als Zeugen vorladen und zum Untersuchungsthema ins Verhör nehmen – auch vor laufenden Fernsehkameras.

Eine Kontrollfunktion gegenüber der Regierung übt der Bundestag auch über den Wehrbeauftragten aus. Der Wehrbeauftragte ist vom Bundestag mit der parlamentarischen Kontrolle über die Streitkräfte beauftragt. Er informiert das Parlament über den Zustand der Bundeswehr und schreitet bei Grundrechtsverletzungen ein.

Die Wahl zum Bundestag

Alle Staatsgewalt geht in der Demokratie vom Volk aus. Es sind die Wählerinnen und Wähler, die die Politik bestimmen, die ihre Macht auf Zeit an die Volksvertreter abgeben. Wer das Land regiert, wer die Gesetze macht – alles hängt von zwei kleinen Kreuzen ab, die die Wahlberechtigten auf ihre Stimmzettel machen.

Zur Wahl stellen kann sich jeder mindestens 18 Jahre alte deutsche Staatsbürger. Wer in den Bundestag gewählt wird, erhält vom Bürger ein Mandat (lateinisch mandatum = Auftrag). Er ist Beauftragter des Volkes für eine begrenzte Zeit, bis ein neuer Bundestag gewählt wird. Bei jeder Bundestagswahl haben die Wähler zwei Entscheidungen zu treffen. Mit der Erststimme legt jeder fest, wer ihn ganz persönlich in Berlin vertreten soll. Jeder Kandidat, der in seinem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhält, kommt so mit einem Direktmandat in den Bundestag.

Die Bundesrepublik ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, vom schleswig-holstei-nischen Flensburg (Wahlkreis 1) bis zum saarländischen Homburg (Wahlkreis 299). Entscheidend für das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag ist die Zweitstimme. Durch dieses Kreuzchen bestimmt der Wähler, welche Partei oder welche Parteienkoalition so stark wird, dass sie aus ihrer Mitte den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wählen kann. Jede Partei kann sich um Sitze im Bundestag bewerben, indem sie in einem oder mehreren Bundesländern die Kandidaten, die sie für geeignet hält, auf Landeslisten in einer Reihenfolge festlegt. Hat eine Partei nach dem Anteil der Zweitstimmen in einem Bundesland zehn Mandate erzielt und im selben Land vier Direktmandate errungen, bleiben sechs Sitze, die die Partei mit Kandidaten der Landesliste besetzt.

Allerdings gilt für die zur Wahl stehenden Parteien die Fünf-Prozent-Sperrklausel: Jede Partei muss bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, wenn sie in den Bundestag einziehen will. Einzige Ausnahme: Erringt eine Partei mindestens drei Direktmandate, zieht sie unabhängig von der Sperrklausel mit dem Anteil der erzielten Zweit stimmen ein. Die Sperrklausel soll eine Zersplitterung des Parteiensystems verhindern, die das Parlament schwächen könnte. Grundsätzlich wird die Hälfte der Bundestags mandate über die Landeslisten vergeben, die zweite Hälfte über die Direktmandate. So wurden 598 der insgesamt 614 Abgeordnetensitze im 16. Deutschen Bundestag besetzt. Die zusätzlichen 16 Sitze beruhen auf den Überhangmandaten, die in einigen Bundesländern auf die SPD und auf die CDU entfielen. Denn die Anzahl der Wahlkreismandate kann die eigentlich nach dem Zweitstimmenanteil festgeschriebene Sitzverteilung verändern. Stehen einer Partei in einem Bundesland nach ihrem Anteil an den Zweitstimmen 15 Sitze zu, hat sie zugleich aber in 17 Wahlkreisen mit ihren Kandidaten die Mehrheit der Erststimmen gewonnen, bekommt sie nicht 15, sondern 17 Abgeordnete. Schließlich sind alle 17 direkt gewählt. So entstehen zwei Überhangmandate.

Übung 4. Sprechen Sie zum Thema „Staatsorgane“!

 

Список используемой литературы:

1.Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 2001

2. Hesselberger Dieter, Kommentar für politische Bildung, Bundeszentrale für politishe Bildung, Bonn, 2000

3. Tatsachen über Deutschland, Brl, 2005

4.Horkoste,H., Rechtsstaat als Hauptprinzip der Verfasung, BASIS-INFO,12-2000/ Innenpolitik,Recht, http:/www.inter-nationes.de

 

Lektion 3

Thema: Der Bundesrat

Text A Bundesrat Text B Der Bundesrat. Art. 50 [Funktion] Text C Bundesrat
Формируемые компетенции: I. Языковые и коммуникационные: · владение терминологией на немецком и русском языках по теме «Бундесрат»; · способность к чтению и пониманию справочной литературы по предложенной теме; · способность к переводу текстов, содержащих лексико-грамматические трудности. II. Информационные:
  • умение работать с кафедральным сайтом, с расположенным на нем текстовыми заданиями.

Text A. Übersetzen Sie den Text schriftlich!

Bundesrat

Der Bundesrat (offiziell: Deutscher Bundesrat) ist die zweite Kammer des Parlaments in Deutschland und das oberste Bundesorgan, durch das „die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union“ mitwirken (Art. 50 GG). Ihm gehören 69 Mitglieder an, die nicht vom Volk gewählt, sondern als Vertreter der Landesregierungen (i.d.R. im Ministerrang) an deren Weisung gebunden sind. Die Anzahl der entsandten Mitglieder des Bundesrates variiert entsprechend dem Bevölkerungsanteil der Bundesländer zwischen drei und sechs Vertretern. Die Stimmen jedes Landes können nur geschlossen abgegeben werden. Den Vorsitz im Bundesrat führt jeweils für ein Jahr ein vom Bundesrat gewählter Ministerpräsident, der gleichzeitig Stellvertreter des Bundespräsidenten ist. Zu den wichtigsten Aufgaben des Bundesrates zählt es, die Gesetzesvorlagen der Bundesregierung zu prüfen, ggf. zu ergänzen und schließlich an den Bundestag weiterzuleiten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Gesetzen, die die Finanzen oder die Verwaltungshoheit der Länder betreffen, sowie Verfassungsänderungen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen (Zustimmungsgesetze), und anderen Gesetzesvorlagen, bei denen der Bundesrat lediglich Einspruchsrechte hat (Einspruchsgesetze). Zudem kann der Bundesrat in eigener Zuständigkeit die Gesetzesinitiative ergreifen. Er wirkt bei der Wahl der Richter zum Bundesverfassungsgericht mit.

Texterläuterungen:

ggf. – gegebenenfalls - при случае, при известных условиях, при необходимости

i.d.R. – in der Regel - по общему правилу

Vokabeln

1. der Bundesrat бундесрат
2. die Kammer=,-n палата
3. die Gesetzgebung законодательство, законодательная деятельность
•das Gesetzgebungsverfahren законодательный процесс
4. die Verwaltung управление, администрация, государственная административная деятельность
•die Verwaltungsvorschrift=,-en административное предписание, административное распоряжение
5. die Angelegenheit=,-en дело
6. das Mitglied– (e)s, -er член
7. die Landesregierung =, - en правительство земли
8. das Bundesland, -es,-...länder федеральная земля
9. die Stimme=, -n голос
• die Abstimmung=,-n голосование
10. der Ministerpräsident – en, -en глава правительства земли, премьер-министр
11. die Gesetzesvorlage =, -n законопроект, проект закона
12. die Zustimmung согласие, одобрение
• das Zustimmungsgesetz-es,-e закон, на который требуется согласие бундесрата, закон о ратификации государственного договора
13. das Einspruchsrecht право принесения жалобы, право вето
• das Einspruchsgesetz закон, для которого не требуется одобрения бундесрата
14. die Gesetzesinitiative законодательная инициатива
15. mitwirken (bei D) участвовать, принимать участие в чём- либо
•das Mitwirkungsrecht-es,-e право участия
16.   17. die Weisung=, -n   das Votum указание   вотум

Übung 1. Lernen Sie die folgenden Wortverbindungen!

 

  • bei der Gesetzgebung mit-wirken
участвовать в законодательной деятельности
  • in den Bundesrat entsenden
направить в бундесрат
  • die Stimme abgeben
отдать свой голос
  • der Zustimmung des Bundes-rates bedürfen
требовать одобрения бундесрата
  • nach der Weisung der Landes-regierung erfolgen
происходить по указанию правительства земли
  • aus Mitgliedern der Regierung der Länder bestehen
состоять из членов правительств земель
  • den Bundesrat einberufen
созывать бундесрат
  • sein Votum für/gegen jdn.,etw. abgeben
вотировать (голосовать за кого-н)

 

Übung 2. Antworten Sie auf die Fragen zum Text A!

1.Von wem wird der Bundesrat gewählt?

2.Wieviel Mitglieder gehören dem Bundesrat an?

3.Welche Kammer des Parlaments in Deutschland isr Bundesrat?

 

Text B. Übersetzen Sie den Text mündlich!

Der Bundesrat. Art.50 [Funktion]

Der Bundesrat ist ein oberstes Bundesorgan, kein Organ der Länder. Durch ihn wirken die Länder auf Bundesebene bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Er ist im gewaltengeteilten Staat eine Besonderheit: Seine Befugnisse beziehen sich sowohl auf Gesetzgebungs – als auf Verwaltungsangelegenheiten.

Im Gesetzgebungsverfahren hat er ein Initiativrecht (Art. 76 Abs.1). Die Bundesregierung muss ihre Gesetzentwürfe zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zuleiten (Art.76 Abs.2); erst dann darf sie diese (mit seiner Stellungnahme) im Bundestag einbringen. Er hat bei Zustimmungsgesetzen ein Veto- und bei anderen Gesetzen ein Einspruchsrecht (Art. 77). Im Fall des sog. „Gesetzgebungsnotstands“ hat er weitreichende Befugnisse (Art. 81).

Im Bereich der Verwaltung bedürfen Rechtsverordnungen auf bestimmten Gebieten seiner Zustimmung (Art. 80 Abs. 2, 119, 129, 130, 132), ebenso Verwaltungsvorschriften (Art 37) und kontrolliert den Einsatz der Polizei im Fall des Art. 91.

Der Bundesrat nimmt dem Bundespräsidenten gemeinsam mit dem Bundestag den Amtseid ab (Art.56). Sein Präsident ist der Stellvertreter des Bundespräsidenten (Art.57). Die Hälfte der Bundesverfassungsrichter wird durch ihn gewählt (Art.94 Abs.2). Im Verteidigungsfall hat er weitere Rechte (Art.115 a ff).

Seine Mitwirkungsrechte sind im Jahre 1992 auf Angelegenheiten der EU ausgedehnt worden. Dementsprechend ist auch Art. 52 Abs.3a eingefügt worden.

 

Text C. Übersetzen Sie den Text mündlich!

Bundesrat

Neben den Länderparlamenten und – regierungen schuf das Grundgesetz als zentrale Interessenvertretung der Länder beim Bund den Bundesrat. Er hat die Aufgabe, Länderinteressen als Ganzes, als gemeinsame Interessen zu artikulieren.

Im Bundesrat sind Mitglieder der einzelnen Länderregierungen vertreten. Das heißt, dass die Bundesratsmitglieder nicht eigens gewählt werden, sondern von den 16 Ländern bestellt werden (GG, Art.51).

Die zahlenmäßige Zusammensetzung der 69 Mitglieder des Bundesrates erfolgt nach einem festen Schlüssel:

Jedes Land besitzt mindestens 3 Stimmen, Länder mit mehr als 2 Mio. Einwohnern 4 Stimmen, Länder mit mehr als 6 Mio. Einwohnern 5 Stimmen, Länder mit über 7 Mio. Einwohnern 6 Stimmen.

So stellt beispielsweise Nordrhein – Westfalen sechs Bundesratsmitglieder, Sachsen vier und Bremen oder Mecklenburg – Vorpommern drei.

Die wichtigsten Aufgaben des Bundesrates liegen in der fachlichen Beratung und Mitzuständigkeit bei der Verabschiedung von Gesetzen. Da die meisten wichtigen Gesetze von einer Zustimmung des Bundesrates abhängig sind, ist seine Bedeutung recht groß.

Bei Abstimmungen können die Mitglieder eines Bundeslandes nur ein geschlossenes Votum abgeben, das heißt, dass die entsprechende Stimmenzahl nur komplett als „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ gezählt wird.

Der Präsident des Bundesrates wechselt jedes Jahr. Bundesratspräsident ist jeweils ein Ministerpräsident / Reg. Bürgermeister aus den Reihen der 16 Regierungschefs der Länder. Alle Länder erhalten nach einer bestimmten Reihenfolge gleichmäßig die Präsidentschaft zugesprochen, das heißt, nach jeweils 16 Jahren sind alle Bundesländer einmal berücksichtigt worden.

Der Bundesrat wird generell in ein Gesetzgebungsverfahren eingebunden. In der Regel ist die Stellungnahme des Bundesrates von höchster Wichtigkeit, da er auf die Fachleute in den Ländern zurückgreifen kann und somit viele Gesetze hinsichtlich ihrer praktischen Durchführbarkeit prüft und kritisiert.

 

Übung 3. Üben Sie die Übersetzung der Artikel aus dem Grundgesetz!

Artikel 50 [ Funktion] Статья 50 [ Функция ]
Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Через Бундесрат земли участвуют в осуществлении законодательной и исполнительной власти Федерации, а также в делах Европейского Союза.
Artikel 51 [Zusammensetzung, Stimmenverhältnis] Статья 51 [Состав, соотношение голосов]
(1) Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierung der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden. (1) Бундестаг состоит из членов правительств земель, которые их назначают и отзывают. Их могут замещать другие члены этих правительств.
(2) Jedes Land hat mindestes drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen. (2) Каждая земля располагает не менее чем тремя голосами; земли с населением свыше двух миллионов жителей имеют четыре голоса, земли с населением свыше шести миллионов – 5 голосов, земли с населением свыше семи миллионов – шесть голосов.
(3) Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden. (3) Каждая земля может делегировать столько членов, сколько она имеет голосов. Голоса земли могут подаваться только единодушно и только присутствующими членами Бундесрата или их заместителями.
Artikel 52 [Präsident; Einberufung von Sitzungen; Beschlussfassung] Статья 52 [Председатель; созыв заседаний; принятие решений]
(1) Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten auf ein Jahr. (1) Бундесрат избирает своего Председателя на один год.
(2) Der Präsident beruft den Bundesrat ein. Er hat ihn einzuberufen, wenn die Vertreter von mindestens zwei Ländern oder die Bundesregierung es verlangen. (2) Председатель созывает Бундесрат. Он обязан его созвать, если этого требует представители не менее двух земель или Федеральное правительство.
(3) Der Bundesrat fasst seine Beschlüsse mit mindestens der Mehrheit seiner Stimmen. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Er verhandelt öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden. (3) Бундесрат принимает решения большинством голосов. Он принимает свой регламент. Его заседания поводятся открыто. Заседания могут быть и закрытыми.
(3 a) Für Angelegenheiten der Europäischen Union kann der Bundesrat eine Europakammer bilden, deren Beschlüsse als Beschlüsse des Bundesrates gelten; Artikel 51 Abs.2 und 3 Satz 2 gilt entsprechend. (3 a) По делам Европейского Союза Бундесрат может создать Европейскую палату, решения которой приравниваются к решениям Бундесрата; соответственно применяются часть 2 и предложение 2 части 3 статьи 51.
(4) Den Ausschüssen des Bundesrates können andere Mitglieder oder Beauftragte der Regierungen der Länder angehören. (4) В комитеты бундесрата могут входить другие члены или уполномоченные правительств земель.

Übung 4. Sprechen Sie zum Thema „Aufgaben und Befugnisse des Bundesrates “!

Übung 5. Machen Sie die Übungen zum Thema 1 aus dem Anhang!

 

Список используемой литературы:

1.Немецко – русский юридический словарь / Под. Ред. П.И. Гришаева и М. Беньямина – М.: РУССО, 2007

2.Кёблер Г., Мещерякова И. Популярный немецко – русский и русско – немецкий юридический словарь – М.: РУССО, 2004

3.Большой немецко-русский словарь – М.: «Русский язык», 2001

4.Большой немецко – русский словарь = Langenscheidts Großwörterbuch Deutsch-Russisch.

5.В 2 т. – М.: ООО «Издательство Астрель»: ООО «Издательство АСТ», 2002

6.Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Deutsch – russische Textausgabe. Bundeszentrale für politische Bildung.

7.Hesselberger, Dieter. Das Grundgesetz. Kommentar für die politische Bildung – Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2000

8.Lexikon/Bundesrat, http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=7R2LP2

9.Rellecke/Bundesrat, http://www.slpb.de/infoseiten/politik/politik_deutschland/6_6.htm

 

Lektion 4


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