Widersprechen - противоречить — КиберПедия 

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Widersprechen - противоречить

2017-10-21 223
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Die Strafbegründungsschuld – вина, обосновывающая применение наказания

Die Lebensführung – образ жизни

Die Einzeltat – отдельно взятое деяние, поступок

Das Tatstrafrecht – уголовное право, основанное на идее, что главную опасность представляет деяние, а не совершивший его человек

Das Täterstrafrecht - уголовное право, основанное на идее, что главную опасность представляет преступник, а не совершенное им деяние

Die Schuldfähigkeit - вменяемость

Die Schuldunfähigkeit - невменяемость

Die Selbstbestimmung - самоопределение

Die krankhafte seelische Störung – болезненное душевное состояние

Die Bewusstseinsstörung – изменение в сознании

Tiefgreifend – глубокий, серьезный

Der Schwachsinn - слабоумие

Die Abartigkeit – психическое отклонение

Seelisch – душевный, психический

Die Einsicht – просмотр, понимание

Der Zustand - состояние

Die Unrechtseinsicht – понимание нарушения права, противоправного деяния

Die Steuerungsfähigkeit – способность управлять своим поведением

Das Unrechtsbewusstsein – осознание нарушения права, противоправного деяния

Der Rauschzustand – состояние опьянения

Der Erschöpfungszustand – состояние изнеможения

Die Übermüdung – крайняя усталость

Anwendbar - применимый

die verminderte Einsichtsfähigkeit – ограниченная способность понимания

Das Steuerungsvermögen - способность управлять своим поведением

Der Anreiz – подстрекательство, побуждение, стимул, импульс

Die Hemmung – задержка, затруднение, препятствие

abwägen - взвесить

Der Entschluss - решение

Die Einsichtsfähigkeit - способность понимания

 

Lesen Sie die oben angeführten Wörter und Wortverbindungen laut, beachten Sie die Aussprache und Betonung.

 

Schuld

Schuld ist die Vorwerfbarkeit der Tat im Hinblick auf die ihr zugrunde liegende, der Recht widersprechende Gesinnung.

Während es bei der Rechtswidrigkeit um die Frage geht, ob die Tat im Widerspruch zur Rechtsordnung steht, wird bei der Schuld untersucht, ob der Täter für seine Tat persönlich verantwortlich gemacht werden kann.

Die Schuld ist nach der Rechtswidrigkeit die weitere materielle Grundvoraussetzung der Strafbarkeit. Keine Strafe ohne Schuld.

Schuld als Deliktsmerkmal ist Strafbegründungsschuld und betrifft alle Faktoren persönlicher Verantwortung. Anknüpfungspunkt für die Schuld ist nicht der Charakter oder die Lebensführung des Täters, sondern die Einzeltat. Insofern ist das Strafrecht Tatstrafrecht, nicht Täterstrafrecht.

 

Schuldfähigkeit

Die Schuldfähigkeit bezeichnet das Mindestmaß an Selbstbestimmung, das das Gesetz für die strafrechtliche Verantwortlichkeit verlangt.

Die Schuldunfähigkeit richtet sich ausschließlich nach § 20. Dem § 20 liegt zugrunde die gemischte biologisch-psychologische Methode zugrunde. Biologische Voraussetzung der Schuldunfähigkeit ist, dass zur Tatzeit entweder eine krankhafte seelische Störung oder eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung oder Schwachsinn oder eine andere schwere seelische Abartigkeit vorlegen hat. Weitere psychologische Voraussetzung ist, dass der Täter infolge eines der vorgenannten Defekte unfähig war, entweder das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Für die Beurteilung der Schuldunfähigkeit ist vom psychischen Zustand des Täters im Tatzeitpunkt auszugehen.

 

Dabei ist streng zwischen der Fähigkeit zur Unrechtseinsicht (§ 20, 1. Alt.) und der Steuerungsfähigkeit (§ 20, 2. Alt.) zu unterscheiden.

Auf § 20, 2. Alt. kommt es erst an, wenn der Täter das Unrecht seiner Tat eingesehen hat oder einsehen konnte.

Vorrangig ist also festzustellen, ob der Täter aktuelles Unrechtsbewusstsein hatte.

-Fehlte das Unrechtsbewusstsein, so muss dieser Mangel auf der Unfähigkeit zur Unrechtseinsicht beruht haben.

-Die mangelnde Fähigkeit zur Unrechtseinsicht muss ihre Ursache in einem der in § 20 genannten biologischen Defekte gehabt haben.

Die biologischen Faktoren sind folgende:

-Krankhafte seelische Störung (Beispiele: Hirnverkalkung, Rauschzustände durch Alkohol und andere Drogen);

-tiefgreifende Bewusstseinsstörung (Beispiele: Erschöpfungszustände, Übermüdung, Affekte);

-Schwachsinn;

-schwere seelische Abartigkeit.

-Hat dem Täter das aktuelle Unrechtsbewusstsein aufgrund einer der vorgenannten biologischen Anomalien gefehlt, so ist § 20 selbst dann anwendbar, wenn ansonsten nur eine verminderte Einsichtsfähigkeit vorhanden war.

Hatte der Täter Unrechtsbewusstsein oder auch nur die Fähigkeit hierzu, ist weiter zu prüfen, ob § 20, 2. Alt. vorliegt.

Für den Ausschluss des Steuerungsvermögens ist entscheidend, ob der Täter fähig war, Anreize und Hemmungen gegeneinander abzuwägen und danach seinen Entschluss zu bilden, oder ob er selbst bei Aufbietung aller Widerstandskräfte seinen Willen nicht durch vernünftige Erwägungen bestimmen konnte.

-Bei der Beurteilung der Steuerungsfähigkeit gelten folgende Grundsätze: Allein aus der Unrechtseinsicht kann nicht auf das Steuerungsvermögen geschlossen werden. Vielmehr ist die Steuerungsfähigkeit im Allgemeinen früher ausgeschlossen als die Einsichtsfähigkeit.

-War die Steuerungsfähigkeit des Täters ausgeschlossen, so muss sie auf einer der in § 20 genannten Anomalien beruht haben.

 

(Strafrecht. Allgemeiner Teil. Band I. Bearbeiter: Dr.Rolf Krüger. Münster: Verlag Alpmann und Schmidt Juristische Lehrgänge, 1998)

 

27. Lesen Sie den Text noch einmal und überprüfen Sie sich selbst. Stimmt das oder nicht?

 

a) Es wird bei der Schuld untersucht, ob der Täter für seine Tat persönlich verantwortlich gemacht werden kann.

b) Die Strafe ist auch ohne Schuld möglich.

c) Für die Beurteilung der Schuldunfähigkeit muss man vom psychischen Zustand des Täters im Tatzeitpunkt ausgehen.

d) Die Fähigkeit zur Unrechtseinsicht und die Steuerungsfähigkeit bedeuten dasselbe.

 

28. Welche biologische Faktoren schaffen die Voraussetzungen für die Fähigkeit zur Unrechtseinsicht? Suchen Sie die Antwort im Text.

 

29. Wie wurden folgende Wörter gebildet: die Hemmung, die Gesinnung, die Selbstbestimmung? Erklären Sie.

 

30. Ordnen Sie die unten gegebenen Begriffe und die Erklärungen zu:

 

Die Schuld, die Schuldfähigkeit, die Fähigkeit zur Unrechtseinsicht, die Steuerungsfähigkeit

 

-die Fähigkeit, das Unrecht seiner Tat zu sehen

-die Fähigkeit, Anreize und Hemmungen gegeneinander abzuwägen und danach seinen Entschluss zu bilden

-die Vorwerfbarkeit der Tat im Hinblick auf die ihr zugrunde liegende, der Recht widersprechende Gesinnung

- das Mindestmaß an Selbstbestimmung, das das Gesetz für die strafrechtliche Verantwortlichkeit verlangt

 

 

31. Welche Wörter aus den unten gegebenen lassen sich kombinieren? Schreiben Sie mögliche Kombinationen.

 

die Fähigkeit, das Unrecht, die Tat, einsehen, der Anreiz, die Hemmung, abwägen, der Entschluss, bilden, die Vorwerfbarkeit, das Mindestmaß, die Selbstbestimmung, die Verantwortlichkeit, verlangen, krankhaft, seelisch, die Störung, tiefgreifend, die Bewusstseinsstörung, schwer, die Abartigkeit.


32. Fassen Sie zusammen und erklären Sie Ihrem Partner: Was bedeuten die Begriffe „die Schuld“, „die Schuldfähigkeit“, „die Fähigkeit zur Unrechtseinsicht“ und „die Steuerungsfähigkeit“?

Задания для самостоятельной работы

 

1. Составьте вопросы со словами из упражнения 1.

2. Ответьте на вопросы письменно.

3. Подготовьте высказывания на тему «Правовые нормы», используя данные ниже предложения.

Die Rechtsnormen

1. Moralische Regeln und Rechtsregeln regeln menschliches Verhalten.

2. Das ist ihr gemeinsamer Boden.

3. Rechtsregeln erlässt man zu bestimmter Zeit in einer konkreten Gesellschaft.

4. Rechtssatzungen sind etwas Positives und Dokumentierbares.

5. Normen treten von einem bestimmten Tag an in Kraft treten.

6. Andere Normen kann man mit Wirkung eines bestimmten Tages abschaffen.

7. Rechtsnormen sind einklagbar und erzwingbar.

8. Bei moralischen Regeln können als Sanktion nur Ermahnung oder Missbilligung treten.

9. Die Verbindlichkeit einer Norm bewirkt das Verhalten des einzelnen oder Reaktionen anderer auf das Verhalten.

10. Rechtsnormen ordnen das Verhalten der Menschen.

Die Verfassung

 

1. Aus dem folgenden Text erfahren Sie, was man unter dem Begriff „Die Verfassung“ versteht.

Um den Text besser zu verstehen, merken Sie sich folgende Wörter:


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