Text 1. Unternehmung in der BRD. Firma — КиберПедия 

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Text 1. Unternehmung in der BRD. Firma

2017-06-11 387
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Der Begriff Unternehmen ist in der Wirtschaftspraxis und in der Betriebswirtschaftslehre nicht einheitlich definiert. Weit verbreitet ist jedoch die Auffassung, ein Unternehmen als technische, soziale, wirtschaftliche und rechtliche Einheit zu verstehen, die durch drei wesentliche Merkmale charakterisiert wird:

- Fremdbedarfsdeckung,

- selbstständige Entscheidungen und

- eigene Risiken.

Für Unternehmen in marktwirtschaftlichen Ordnungen ist das Autonomieprinzip typisch. Dieses Merkmal bringt zum Ausdruck, dass ein Unternehmen unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen seine materiellen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ziele weitgehend ohne Weisung anderer wählen kann und eigenverantwortlich plant. Private Unternehmen gehen vom erwerbswirtschaftlichen Prinzip aus, nach maximalem Gewinn zu streben. Das Merkmal eigenes Risiko wird durch den Erwartungswert möglicher Verluste gemessen. Das größte aller Risiken eines Unternehmens ist das Absatz- oder Marktrisiko. Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe umfassen.

Nach dem Merkmal der Eigentumsverhältnisse teilt man Unternehmensformen in private Unternehmen, öffentliche Unternehmen (in der Hand von Bund, Ländern und/ oder Kommunen) und gemischt-wirtschaftliche Unternehmen. Man unterscheidet folgende Rechtsformen der Unternehmen:

1. Einzelunternehmen.

2. Gesellschaftsunternehmen: a) Personengesellschaften in Form der Handelsgesellschaft (OHG, KG) und der BGB-Gesellschaft; b) Kapitalgesellschaften als Handelsgesellschaft (GmbH, AG, KGaA) sowie Reedereien.

3. Genossenschaftliche Unternehmen:

a) Eingetragene Genossenschaften mit (un-)beschränkter Haftung;

b) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.

Grundsätzlich verfolgt ein Unternehmen mehrere Ziele, zwischen denen Beziehungen bestehen. Hauptziele privater Unternehmen sind vor allem:

- Gewinn- und Rentabilitätsstreben,

- Sicherung der Liquidität,

- Streben nach Markterweiterung,

- Streben nach Machterweiterung,

- Streben nach Erhalt und Aufbau eines bestimmten Images.

Öffentliche Unternehmen verfolgen Ziele der Bedarfsdeckung, der Nutzenmaximierung, der Kostendeckung oder Verlustminimierung.

Unternehmensfunktionen dienen der Erfüllung der Aufgaben eines jeden Unternehmens und sind nach Gesichtspunkten der Arbeitsteilung des betrieblichen Gesamtprozesses gegliedert. Nach dem eigentlichen Inhalt des Leistungsprozesses unterscheidet man die drei Hauptfunktionen: Beschaffung, Produktion und Absatz, die in eine große Zahl von Hilfsfunktionen unterteilt werden können. Jedes Unternehmen benötigt die Leitungsfunktionen: Zielsetzung, Planung, Organisation und Kontrolle sowie die Funktionen: Investition und Finanzierung, Personalverwaltung, Rechnungswesen.

Firma ist die Bezeichnung für den Namen eines Handelsgewerbes, unter dem ein Vollkaufmann seine Geschäfte betreibt, klagen und verklagt werden kann und seine Unterschrift abgibt.

Die Firma besteht aus einem Firmenkern und aus einem Firmenzusatz, der Aufschluss über den Geschäftszweig oder das Produkt gibt. Folgende Arten von Firmierung sind möglich:

- Die Personenfirma enthält einen oder mehrere Personennamen.

- Die Sachfirma besteht aus dem Gegenstand der Unternehmung.

- Die gemischte Firma enthält Personennamen und den Gegenstand der Unternehmung.

Mit dem Namen eines Unternehmens ist der Ruf verbunden. Deshalb gibt es bei der Auswahl eine Reihe von Firmengrundsätzen zu beachten:

Firmenwahrheit: Der Name des Unternehmens muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Die Personenfirma muss mit dem bürgerlichen Namen, die Sachfirma mit dem Gegenstand des Unternehmens übereinstimmen.

Firmenklarheit: Der Name der Unternehmung muss unmissverständlich sein. Insbesondere darf der Zusatz keine Verhältnisse andeuten, die tatsächlich nicht bestehen.

Firmenausschließlichkeit / Firmenschutz: Jeder Kaufmann hat ein Recht darauf, dass sein Name nicht von einem Konkurrenten oder jemand anderem, der von diesem Ruf profitieren will, kopiert wird. Deshalb ist jede Firma, sobald sie im Handelsregister eingetragen wird, in der Weise geschützt, dass sie von keinem anderen Unternehmen benutzt werden darf. Jedes neue Unternehmen muss sich deshalb vor Ort erkundigen, ob der geplante Name bereits existiert.

Firmenbeständigkeit: Wechselt der Inhaber eines Unternehmens, steht es dem neuen Eigentümer frei, den alten Namen weiterzuführen. Der alte Eigentümer oder seine Erben müssen dem allerdings zustimmen. Häufig wird in solchen Fällen allerdings ein Zusatz dem bisherigen Namen hinzugefügt, der das Nachfolgeverhältnis angibt.

Firmenöffentlichkeit: Die Öffentlichkeit muss über den Namen des Unternehmens unterrichtet werden. In der Regel geschieht dies durch die Eintragung in das Handelsregister. Das Handelsregister ist ein bei den zuständigen Amtsgerichten geführtes, öffentliches Verzeichnis, in welchem die rechtlichen Verhältnisse der Vollkaufleute und Handelsgesellschaften aufgezeichnet sind und das deren rechtliche Veränderungen offenkundig macht.

 


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