Die Adjektive 8. Прилагательные — КиберПедия 

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Die Adjektive 8. Прилагательные

2018-01-13 136
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absichtlich умышленный
administrativ административный
auffällig подозрительный
Besserungs- исправительный
bewaffnet вооруженный
bürgerlich гражданский
gebührenpflichtig возмездный
gefährlich oпасный
gerecht cправедливый
gerichtlich судебный
geschäftsfähig дееспособный
gesetzlich законный
gesetzgebend законодательный
gültig действительный, действующий
kostenlos безвозмездный
kriminell уголовный
menschlich гуманный
schuldig виновный
strafbar/straffällig наказуемый
verantwortlich ответственный
Zwangs- принудительный

9. Die Gegenstände 9. Предметы

die Fingerabdrücke (hinterlassen) отпечатки пальцев (оставлять)
das Fluchtauto,-s угнанный автомобиль
die Handschellen наручники
die Leiche,- n труп
die Überuwachungskamera,-s камера наблюдения
das Vermögen,- имущество
die Waffe,-n оружие
das Zubehör вещи, принадлежности

Die Straftaten 10. Виды наказания

die Freiheitsstrafe лишение свободы
Freiheitsstrafe zur (auf) Bewährung лишение свободы условно
die Haft лишение свободы
die Haftstrafe арест
das Todesurteil смертный приговор
die Vermögensstrafe наказание имущественного характера

Die Staatsaufbau 11. Гос. устройство

die Aufgaben задачи
der Bereich,-e область, сфера
die Behörde,-n учреждение, ведомство, орган власти, административный орган
bestehen aus (D) (a,a) состоять из…
bestimmen (-te,-t) определять
der Bundesstaat,-en федеративное государство
der Eintritt вступление
empfangen (i,a) принимать
entlassen (i,a) увольнять, отстранять
ernennen (a,a) назначать
gemeinsam совместный, совместно
die Gesetzgebung законодательные органы
die vollziehende Gewalt исполнительные органы
gewährleisten (-te,-t) гарантировать, обеспечивать
international международный
legislativ законодательный
die Maβnahme,-n мера; мероприятие
das Mitglied,-er член структуры или организации
die Monarchie,-en монархия
das Organ, -e государственный орган
das Parlament,-e парламент
die Politik политика
der Rechtsstaat,-en правовое государство
die Regierung,-en правительство
die Republik,-en республика
schaffen (u,a) создавать
die Streitigkeiten спорные случаи
verantwortlich sein für (A) быть ответственным за что-либо
die Verbindlichkeiten die Verpflichtungen обязательства
die Vereinigung 1. объединение, соединение 2. союз, корпорация
vertreten (a,e) представлять
die Verordnung предписание, распоряжение, приказ, постановление
die Wahlen выборы
wählen (-te,-t) выбирать, избирать
zahlenmäβig по количеству
die Zuständigkeit компетентность
die Zueignung присвоение
zulassen (i, a) допускать, разрешать
die Zusammenarbeit сотрудничество
das Zusammenwirken взаимодействие

Приложения

Rechtsberufe in der EU

In den verschiedenen Rechtsordnungen und Justizsystemen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gibt es eine große Bandbreite von Rechtsberufen, wie z. B. Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte und Justizbedienstete. Die Angehörigen der Rechtsberufe führen nicht in allen Mitgliedstaaten dieselbe Berufsbezeichnung, und auch ihre Rolle und Rechtsstellung können von Land zu Land sehr unterschiedlich sein.

Einleitung

Im Recht der Europäischen Union finden sich, vom Beruf der Rechtsanwälte abgesehen, keine Regelungen zu den Voraussetzungen für die Ausübung eines Rechtsberufs. Die Rechtsberufe sind generell auf der nationalen Ebene geregelt. Auch wenn natürlich Ähnlichkeiten bestehen, sind diese innerstaatlichen Regelungen von Land zu Land recht unterschiedlich, da sie häufig auf tief verwurzelten Traditionen aufbauen.

Das Ministerkomitee des Europarates hat mehrere Empfehlungen zu den Rechtsberufen abgegeben. Eine dieser Initiativen betrifft die Ausübung des Anwaltsberufs.

Im Übrigen sieht die Europäische Menschenrechtskonvention vor, dass jeder Angeklagte das Recht hat, sich selbst zu verteidigen oder den Beistand eines Verteidigers seiner Wahl zu erhalten und, falls er nicht über die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers verfügt, unentgeltlich den Beistand eines Pflichtverteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist. Diese Bestimmung gilt vor allem für Strafsachen, aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sie auch auf Zivilsachen ausgedehnt.

Richter

Beim Richter der ordentlichen oder Schiedsgerichtsbarkeit handelt es sich um einen hohen Amtsträger, der einem Gericht (Spruchkörper) entweder als Einzelrichter oder als Mitglied eines Kollegialgerichts vorsitzt. In Bezug auf die Aufgaben und Befugnisse, das Ernennungsverfahren, die Disziplinarordnung und die Ausbildungsordnung der Richter weisen die verschiedenen Gerichtshoheiten große Unterschiede auf. Der Richter hat in etwa dieselbe Funktion wie ein Schiedsrichter in einem Spiel. Ihm obliegt die unparteiische Prozessführung in öffentlicher Verhandlung. Der Richter vernimmt alle Zeugen und nimmt alle sonstigen Beweismittel der Verfahrensbeteiligten auf, würdigt deren Glaubwürdigkeit und verkündet aufgrund seiner Auslegung von Recht und Gesetz und seiner eigenen Beurteilung des Sachverhalts daraufhin eine gerichtliche Entscheidung in der betreffenden Rechtssache.

Mehr Informationen zum Richterberuf finden Sie auf folgenden Websites:

  • Vereinigung der europäischen Verwaltungsrichter (AEAJ),
  • Verband der europäischen Richter und Staatsanwälte (EJPA),
  • Internationale Richtervereinigung (insbesondere die regionale Gruppe Europa),
  • Europäische Richter und Staatsanwälte für Demokratie und Grundrechte (MEDEL).

Staatsanwälte

Die Staatsanwaltschaft spielt bei der Strafverfolgung eine sehr wichtige Rolle. Die Justizsysteme der Mitgliedstaaten sind in Bezug auf die Rolle, Aufgaben und Befugnisse der Staatsanwälte sehr unterschiedlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Netzes der Generalstaatsanwälte in der Europäischen Union ( Eurojustice).

Bei Gericht tätige Personen

Die Funktionen und Bezeichnungen der Personen, die bei Gericht zur Unterstützung der Richterinnen und Richter tätig sind, sind sehr unterschiedlich: "Greffier" in Frankreich, "Rechtspfleger" in Deutschland, "Court clerk" in England, um nur ein Beispiel zu nennen.

Darüber hinaus variieren die Aufgaben und Zuständigkeiten des Gerichtspersonals je nach Rechtssystem – von der Unterstützung der Richter und Staatsanwälte über die Wahrnehmung von Aufgaben in der Gerichtsverwaltung bis hin zur kompletten Betreuung bestimmter Verfahren oder der rechtlichen Beratung. Die Ausbildungsgänge variieren entsprechend – in manchen Mitgliedstaaten sind ein Jurastudium und regelmäßige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen erforderlich, in anderen Mitgliedstaaten nicht. In jedem Fall sind sie ein wichtiger Bestandteil der Justiz – sei es durch ihre Rolle bei der Betreuung der Prozessbeteiligten, sei es durch ihre Rolle zur Sicherung der Effizienz der Justiz im Allgemeinen.


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